Ablauf und Kosten

Ablauf

Bitte kontaktieren Sie mich telefonisch (0650 3873713) oder per email neureiterpenn@gmail.com zur Vereinbarung eines Erstgesprächs. Umfang und Dauer der Behandlung sind von Ihren Bedürfnissen abhängig. Eine erste Einschätzung kann beim Erstkontakt besprochen werden. Weiters werden die Rahmenbedingungen (Häufigkeit der Sitzungen, Absageregelung, Kosten, etc.) geklärt.

Kosten

Psychotherapie: Einzeltherapie € 100,00 (Sitzung à 50min)

Psychotherapie mit Kostenzuschuss

Bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung (Diagnose nach ICD 10) haben PatientInnen die Möglichkeit, Kassenleistung für Psychotherapie in Anspruch zu nehmen.

Die Krankenkassen erstatten in diesen Fällen einen Teil der Kosten der Psychotherapie-Sitzungen.

Aktuell leisten die Krankenkassen folgende Zuschüsse pro Psychotherapie-Einzelsitzung:

ÖGK € 33,70
BVAEB € 42,40
SVS € 45,00 €

Psychotherapie als Sachleistung

Für KlientInnen mit Wohnsitzadresse im Bundesland Salzburg biete ich als Vertragspsychotherapeutin der ARGE Psychotherapie Einzelpsychotherapie als Sachleistung für wirschaftlich schwache PatientInnen (WS), Menschen mit schwerer Erkrankung (SE) und Kinder und Jugendliche (SKJ) an.

Selbsterfahrung

Einzelstunden biete ich für Studierende des Psychotherapeutischen Propädeutikums, Klinische PsychologInnen in Ausbildung sowie Lebens- und SozialberaterInnen in Ausbildung an. Das Honorar pro Stunde beträgt € 90,00.

Psychodrama: Selbsterfahrung und Therapie in der Gruppe

Seit 2 Jahren biete ich eine laufende Gruppe an. Für KlientInnen ist eine Teilerstattung durch die Krankenkassen möglich. Für Studierende des Psychotherapeutischen Propädeutikums und Klinische PsychologInnen in Ausbildung ist die Teilnahme anrechenbar als Gruppenselbsterfahrung. Die Gruppe findet Montag Abend statt, 18-20:30, in 14tägigen Abständen. Die Kosten pro Abend betragen € 55,00. Die aktuellen Termine sende ich gerne auf Anfrage zu.

Terminabsagen

Ich ersuche um Terminabsagen bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin, da ansonsten das volle Honorar zu bezahlen ist. Versäumte Stunden müssen privat beglichen werden und können nicht von der Krankenkasse übernommen werden.